15 Jahre Elektromobil TravelScoot
Zusammenklappbarer Mobility Scooter TravelScoot

Es stehen drei verschiedenen Lithium-Ionen-Akkus (kurz: Li-Ion-Akku/Batterie) zur Auswahl, welche alle in Sekunden ein- und ausgebaut und sowohl als Haupt- als auch Reservebatterie verwendet werden können. Die jeweiligen Reichweiten wurden mit 100 kg Zuladung auf der Ebene mit befestigtem Untergrund ermittelt und variieren je nach abweichendem Fahrergewicht sowie Steigungen oder Gefälle.

151,2 Wh Akku (1,4 kg):

Dies ist der Leichteste von den Dreien und er ist für den TravelScoot ™ Shopper konzipiert, kann aber auch für alle anderen TravelScoot-Modelle verwendet werden. Außerdem entspricht dieser Akku den Vorgaben mancher Fluglinien, welchen von den IATA-Vorschriften abweichen und nur max. 160 Wh anstatt 300 Wh erlauben.

Reichweite: 13 km

TravelScoot 151,2 Wh Akku (1,4 kg)

252 Wh Akku (1,85 kg):

Dieser Akku wird standardmäßig mit dem TravelScoot ™ Deluxe beider Größen ausgeliefert.

Reichweite: 18 km

TravelScoot 151,2 Wh Akku (1,4 kg)

Li-Ion-Batteriezellen werden langsam aber stetig verbessert und seit der Erstausrüstung des TravelScoot im Jahre 2007 mit dieser damals relativ neuen Technologie konnten wir bis heute das Batteriegewicht etwa 30% verringern aber gleichzeitig auch die Kapazität um ca. 30% steigern, also eine Gesamtverbesserung von stolzen 60%.

Leider gehen die enormen Vorteile der Li-Ion -Technologie mit einer gewissen Gefährlichkeit einher und deshalb müssen diese Batterien aufwendig geprüft werden, siehe auch https://www.travelscoot.com/air-travel-with-an-electric-mobility-scooter/

Unsere derzeit verfügbaren flugfähigen zwei Batterien -siehe oben- wurden vor etwa 5 Jahren UN-geprüft. Mittlerweile wären neue leistungsfähigere Zellen erhältlich, können aber leider nicht dafür verwendet werden da sie die für die Mitnahme in Passagierflugzeugen limitierten Wattstunden-Werte überschreiten würden.

Für TravelScoot-Benutzer jedoch, welche keine Flugreisen beabsichtigen, verwenden wir diese neuen Zellen und nachfolgende Longrancher Batterie besitzt über 50% Kapazität mehr bei nur 650 g zusätzlichem Gewicht. Damit sind längere Strecken und/oder längere Steigungen besser machbar.


420 Wh Akku Longranger (2,5 kg):

Dieser Akku bietet die größte Reichweite, ist aber nicht für Flugreisen zugelassen.

Reichweite: 35 km

TravelScoot 151,2 Wh Akku (1,4 kg)

Gefahrengut Lithium-Ionen-Akku

Lithium Ionen (Li-Ion) Akkus / Batterien fallen unter den Begriff Gefahrengut. Die Einstufung der Akkus als Gefahrengut hat Auswirkungen bei der Mitnahme in Verkehrsflugzeugen sowie beim Versand per Post und dergleichen.

Mitnahme eines Elektromobils / Elektro-Scooters auf Flugreisen

Mittlerweile ist die Mitnahme von Akkus / Batterien beim Transport eines Elektromobils für behinderte Passagiere einigermaßen zufriedenstellend geregelt. Lesen Sie sich für weitere Informationen bitte den Artikel „Den TravelScoot im Flugzeug mitnehmen“ durch.

Versand eines Elektromobils / Elektro-Scooters

Wesentlich komplizierter wird es jedoch bei dem Versand von Akkus bzw. Batterien. Es gibt eine Vielzahl von Bestimmungen hinsichtlich Anzahl, Kapazität, Gesamtgewicht der Akkus, welche pro Paket verschickt werden dürfen. Auch gibt es Bestimmungen dazu, ob die Akkus alleine oder zusammen mit dem anzutreibenden Gerät (hier z.B. E-Mobil oder E-Rollstuhl) verschickt werden dürfen. Generell wird unterschieden, ob der Versand am Boden oder in der Luft erfolgt. Bei Luftfracht wird noch einmal unterschieden, ob es sich bei dem Verkehrsmittel um ein Passagier- oder Frachtflugzeug handelt. Grundsätzlich müssen allen Sendungen welche Lithium-Batterien enthalten, mit dem offiziellen Gefahrengut-Aufkleber versehen sein.

Um überhaupt verschickt und/oder transportiert werden zu dürfen, müssen grundsätzlich alle Li- Ion Akkus von einem international anerkannten Prüfinstitut gemäß UN 38.3 geprüft sein. Alle Akkus der Marke TravelScoot ™ sind dementsprechend geprüft.


Lediglich Li-Ion Batterien unter 100 Wh (nicht mehr als zwei pro Paket) dürfen ohne Gefahrengut- Kennzeichnung und -Zuschlag verschickt werden, müssen aber dennoch mit einem Norm-Batterie Symbol gekennzeichnet sein.
Solche kapazitätsarme Akkus sind leider für den Einsatz im Personentransport viel zu schwach und deshalb sind beim Versand von Elektromobilen und Elektro-Scooter in jedem Fall die Gefahrengutvorschriften zu beachten und die entsprechenden - leider oft heftigen - Zuschläge zu zahlen.

Alle Angaben ohne Gewähr!

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