15 Jahre Elektromobil TravelScoot
Zusammenklappbarer Mobility Scooter TravelScoot

Beförderungspflicht für behinderte Personen und deren Hilfsmittel

Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr besteht eine allgemeine Beförderungspflicht für Menschen mit Behinderung und deren Hilfsmittel, wie E-Rollstühle, E-Scooter und Elektromobile. Bei der Mitnahme von Mobilitätshilfen sind allerdings einige Einschränkungen und Verbote zu beachten, die hier in der Folge beschrieben werden.

Mitnahmebeschränkungen von Elektromobilen in Bussen und Straßenbahnen

Trotz der Beförderungspflicht von Menschen mit Behinderung und deren Hilfsmitteln sind bis heute in Bussen und Straßenbahnen keine Sicherheitsgurte für die Fixierung dieser Hilfsmittel installiert. Die einzige Methode, diese Hilfsmittel im ÖPNV mitzuführen und zu nutzen, war daher bislang während der Fahrt auf dem Hilfsmittel sitzen zu bleiben und sich "irgendwo" festzuhalten.

Speziell in Bussen wurde von den öffentlichen Verkehrsbetrieben diese Art der Mitnahme von Hilfsmitteln zunehmend als gefährlich eingestuft und aufgrund eines technischen Gutachtens wurden seit 2014 von vielen Verkehrsbetrieben Mitnahmeverbote für E-Mobile verhängt. Dieses Verbot zog zahlreiche Klagen von Behindertenverbänden nach sich.

Die Mitnahme von Hilfsmitteln – wie E-Rollstühle, E-Scooter und Elektromobile – in Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn und im Fernverkehr erfolgt für Menschen mit einer Behinderung kostenfrei. Sie müssen hierfür kein Ticket lösen.

Beförderungspflicht für E-Scooter mit aufsitzender Person

Am 15. März 2017 trat daher ein bundesweiter Erlass in Kraft, welcher die Mitnahme von E-Mobilen in Bussen und Straßenbahnen zwar regelt, aber leider die meisten Hilfsmittel dabei aussperrt.

Demnach sind nur vierrädrige E-Mobile mit aufsitzender Person und mit bestimmten Anforderungen an deren Bremssysteme zur Mitnahme erlaubt. Diese Elektromobile wiegen leer ab 45 kg und dürfen gemeinsam mit dem Fahrer max. 300 kg erreichen. Diese sperrigen vierrädrigen Mobile aber sind nur schlecht in engen Bereichen zu manövrieren und eignen sich daher nur mäßig für die Mitnahme in Bussen des ÖPNV.

Um die vorgeschriebene Position des E-Mobiles auf der Aufstellfläche - nämlich entgegen der Fahrtrichtung an die Aufprallfläche - einnehmen zu können, muss zwingend rückwärts über die Rampe in den Bus eingefahren und auch rangiert werden. Wie dies vonstatten gehen soll wenn sich auch nur ein Kinderwagen bereits auf der Mehrzweck-Fläche befindet ist völlig schleierhaft.

Beförderungsverbot für dreirädrige Elektromobile mit aufsitzender Person

Mit dem Erlass von März 2017 sind nun grundsätzlich alle dreirädrigen Elektromobile mit aufsitzender Person in Bussen und Straßenbahnen verboten, mit der Begründung, dass diese bei Notbremsungen sowie anderen abrupten Fahrmanöver kippen, ausdrehen und unkontrolliert in Bewegung kommen können und dabei die aufsitzende Person sowie unbeteiligte Fahrgäste zu Schaden kommen könnten.

Glücklicherweise sind regionale Einzel-Lösungen möglich. Darüber entscheiden eigenständig die jeweiligen Verkehrsbetriebe und ein Anfang ist gemacht

Mitnahme des Elektromobils TravelScoot ™ in Straßenbahnen und Bussen der MVG

Im Januar 2018 hat die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) als bisher einziges dreirädriges E-Mobil den TravelScoot ™ zur Mitnahme freigegeben, unter der Vorraussetzung dass der Nutzer in der Lage ist, das Fahrzeug ohne Rampenbenützung in den Bus hineinzuheben und sich im Fahrzeug einen festen Stand zu verschaffen.

Das E-Mobil wird in diesem Fall als Gehhilfe, entsprechend einem Rollator, klassifiziert und darf in Bussen und Straßenbahnen mitgeführt werden. Es wäre wünschenswert, wenn andere Verkehrsgesellschaften dem Beispiel folgen würden. Nachfolgend finden Sie die Orginal Text-Passagen vom MVg, welche Sie ggf. kopieren und an Ihr örtliches Verkehrsunternehmen weiterleiten können.

Bei dem von Ihnen mitgeführten E-Scooter handelt es sich augenscheinlich um den von Ihnen entwickelten TravelScoot ™. Der TravelScoot ™ ist sicher ganz ohne Frage für viele mobilitätseingeschränkte Personen, die noch nicht unbedingt auf einen Rollstuhl angewiesen sind, eine tolle und elegante Hilfe und Unterstützung, um ihre Mobilität aufrecht zu erhalten. Auch für uns als Verkehrsunternehmen ist es eine gesellschaftliche Aufgabe und Verpflichtung, mobilitätseingeschränkten Fahrgästen den barrierefreien Zugang zu unseren Verkehrsmitteln und somit eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben so einfach wie möglich zu gestalten. Deshalb möchten wir Ihnen gerne darlegen, unter welchen Voraussetzungen der TravelScoot ™ in unseren Verkehrsmitteln mitgeführt werden kann und wo es Beschränkungen gibt: ...

...Wird der TravelScoot ™ in ein Fahrzeug getragen bzw. gehoben, ohne dass dieser vorher zusammengeklappt wurde, kann der TravelScoot ™ aufgrund seiner leichten Bauweise und seiner geringen Abmessungen (nicht wesentlich größer als ein Rollator und kleiner als ein Kinderwagen) auch als Gehhilfe betrachtet werden. Für die Mitführung von Gehhilfen gilt, dass der Nutzer in der Lage sein muss, sich im Fahrzeug einen festen Stand zu verschaffen und einen Sitzplatz einzunehmen. Dies beinhaltet auch, dass das Fahrzeug eigenständig ohne Bereitstellung von Einstiegshilfen wie Hublift und Klapprampe betreten werden muss. Die Bereitstellung dieser Einstiegshilfen ist aufgrund sicherheitstechnischer Vorgaben nur für vierrädrige Rollstühle/motorisierte Rollstühle zulässig.


Elektromobil im Bus mitnehmen

Immer die Parkbremsen betätigen! Einen Sitz in unmittelbarer Nähe des geparkten TravelScoot ™ einnehmen und den Elektro-Scooter zusätzlich mit der Hand festhalten.

Falls Sie in München wohnen und schon einen TravelScoot ™ besitzen, drucken Sie dieses Schreiben ebenfalls aus und führen es mit sich, da das Fahrpersonal von Bus und Tram oft über diese Sonderregelung nicht Bescheid weiß und deshalb die Mitnahme verweigern könnte.


Achtung ! Neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge ab 15.06.2019

Elektromobile für gehbehinderte Personen sind darin zwar nicht explizit erwähnt, fallen aber zumindest aufgrund ihrer Leistungsdaten zweifellos in diese neue Kategorie. Eine definierte Gewichtsgrenze fehlt in den Vorgaben, aber falt-und tragbar ist eine ziemlich klare Vorgabe. Dies schließt zwar die allermeisten Behindertenfahrzeuge im vornherein aus aber der TravelScoot ™ kann hier – vermutlich als Einziger - locker mithalten!

Mit dieser neuen Verordnung befürwortet das Bundesverkehrsministerium (BVVI)die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im ÖPNV, überläßt aber die endgültige Entscheidung den einzelnen Verkehrsunternehmen.

In einer anderen früheren Verordnung (Erlass) empfiehlt das BMVI u.a. alle dreirädrigen Elektromobile von der Mitnahme in ÖPNV Bussen auszuschließen. Leider ist der TravelScoot ™ von diesem Pauschalverbot ebenfalls betroffen.

Lediglich die MVG (Münchner Verkehrsgesellschaft) siehe oben hat dem TravelScoot ™ die Mitnahme in Bussen erlaubt, unter der Voraussetzung, dass beim Ein-und Ausstieg die Rampe nicht benötigt wird. Genau dieser Gedanke kommt auch bei der neuen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge zum Ausdruck. Aufgrund der leichten Falt- und Tragbarkeit sollten auch weitere Verkehrsunternehmen den TravelScoot ™ in die neue Verordnung mit aufnehmen können.


Elektrokleinstfahrzeuge – Fragen und Antworten

Hier finden Sie Informationen, wie Sie den elektrischen Scooter TravelScoot ™ in Bahn (ICE) S- und U-Bahn mitführen können

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